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Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)



 

 



Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wurde mit Wirkung
ab 1.10.2005  für den Bereich des Bundes und der Gemeinden

                   
 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)  und
ab 1.11.2006  für den Bereich der Länder
                     durch den Tarifvertrag für die Länder (TV-L) abgelöst.

Sie finden den Bundes-Angestelltentarifvertrag
mit allen Vergütungsordnungen, Vergütungstabellen und sonstigen Anlagen.
in der bis dahin geltenden Fassung
hier:

Weitergeltung der Vergütungsordnungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags:
Da sich die Tarifvertragsparteien bis zum Vertragsabschluss von eue Entgeltordnung einigen konnten, wurde eine Übergangslösung beschlossen.
Danach gelten die Vergütungsordnungen aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung fort. In Überleitungs-
Tarifverträgen (TVÜ-Bund, TVÜ-VKA, TVÜ-Länder) wurde festgelegt,
wie die BAT-Vergütungsgruppen den Entgeltgruppen des TVöD /TV-L
zuzuordnen sind.
 
Wenn also eine Stelle neu geschaffen wird oder die Tätigkeitsmerkmale einer
Stelle verändert werden, ist zunächst die Eingruppierung nach der Vergütungsordnung
aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag vorzunehmen. Die sich danach ergebende
Vergütungsgruppe ist nach dem Überleitungstarifvertrag in eine TVöD-Entgeltgruppe
überzuleiten.
 
Leider werden die Entgeltordnungen zum TVöD bzw. TV-L nicht wie geplant zum
1.1.2008 in Kraft treten können, so dass die Vergütungsordnungen aus dem
Bundes-Angestelltentarifvertrag weiterhin anzuwenden sind. Für diesen
Zweck ist über den obigen Link der komplette Bundes-Angestelltentarifvertrag
mit sämtlichen Vergütungsordnungen und Tariftabellen weiterhin im Internet
verfügbar.
 
Für die Überleitung der Vergütungsgruppen des Bundes-Angestelltentarifvertrags
in die Entgeltgruppen des TVöD / TV-L gibt es auf der Internetseite
www.zumtvoed.de ein Freewareprogramm. Das gleiche Programm ist
in aktualisierter Version auch in dem Gehaltsprogramm auf der
Seite www.pc-gehalt.de enthalten. Damit lassen sich komplette BAT-Gehälter berechnen.
 
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wird richtigerweise mit Bindestrich geschrieben.
Die Schreibweisen Bundesangestelltentarifvertrag oder Angestelltentarifvertrag sind
nicht korrekt.


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