Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wurde mit Wirkung ab 1.10.2005 für den Bereich des Bundes und der Gemeinden durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ab 1.11.2006 für den Bereich der Länder durch den Tarifvertrag für die Länder (TV-L) abgelöst.
Sie finden den Bundes-Angestelltentarifvertrag mit allen Vergütungsordnungen, Vergütungstabellen und sonstigen Anlagen. in der bis dahin geltenden Fassung hier:
Weitergeltung der Vergütungsordnungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags: Da sich die Tarifvertragsparteien bis zum Vertragsabschluss von eue Entgeltordnung einigen konnten, wurde eine Übergangslösung beschlossen. Danach gelten die Vergütungsordnungen aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung fort. In Überleitungs- Tarifverträgen (TVÜ-Bund, TVÜ-VKA, TVÜ-Länder) wurde festgelegt, wie die BAT-Vergütungsgruppen den Entgeltgruppen des TVöD /TV-L zuzuordnen sind. Wenn also eine Stelle neu geschaffen wird oder die Tätigkeitsmerkmale einer Stelle verändert werden, ist zunächst die Eingruppierung nach der Vergütungsordnung aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag vorzunehmen. Die sich danach ergebende Vergütungsgruppe ist nach dem Überleitungstarifvertrag in eine TVöD-Entgeltgruppe überzuleiten. Leider werden die Entgeltordnungen zum TVöD bzw. TV-L nicht wie geplant zum 1.1.2008 in Kraft treten können, so dass die Vergütungsordnungen aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag weiterhin anzuwenden sind. Für diesen Zweck ist über den obigen Link der komplette Bundes-Angestelltentarifvertrag mit sämtlichen Vergütungsordnungen und Tariftabellen weiterhin im Internet verfügbar. Für die Überleitung der Vergütungsgruppen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in die Entgeltgruppen des TVöD / TV-L gibt es auf der Internetseite www.zumtvoed.de ein Freewareprogramm. Das gleiche Programm ist in aktualisierter Version auch in dem Gehaltsprogramm auf der Seite www.pc-gehalt.de enthalten. Damit lassen sich komplette BAT-Gehälter berechnen. Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wird richtigerweise mit Bindestrich geschrieben. Die Schreibweisen Bundesangestelltentarifvertrag oder Angestelltentarifvertrag sind nicht korrekt.